Bei den nachfolgenden Objekten handelt es sich um unbewegliche Hemmnisse (Regel 16-1). Behindern diese die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwunges eines Spielers, so kann der Ball straflos aufgenommen und in Übereinstimmung mit dem in Regel 14-3.b vorgeschriebenen Verfahren fallengelassen werden. Dabei darf der aufgenommene Ball gereinigt werden.
Unbewegliche Hemmnisse sind:
- die gepflasterten oder mit Schotter bedeckten Wege auf dem Platz
- alle angepflockten Anpflanzungen