Ein Spieler muss die Amateureigenschaft (i.S.d. DGV-Amateurstatus) besitzen und kann nur für die Mannschaft des GVNRW-Mitglieds spielen, das seit dem 01.01. des betreffenden Kalenderjahres ohne Unterbrechung die Vorgabe des Spielers, als Heimatclub im Sinne des DGV-Vorgabensystems, alleine führt. Ein Wechsel des vorgabenführenden GVNRW-Mitgliedes ist bis zum 31.12. des Vorjahres zu erklären (Einzelheiten siehe Ziffer 15.3. des DGV-Vorgabensystems). Ist ein Spieler während einer Spielsaison bereits Mitglied einer Mannschaft eines GVNRW-Mitgliedes gewesen, ist er in derselben Spielsaison für kein anderes GVNRW-Mitglied in irgendeiner Mannschaftsmeisterschaft teilnahmeberechtigt.